Philosophie
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Zumeist wird angenommen, der Gang zum Rechtsanwalt sei regelmäßig der Beginn eines langwierigen Verfahrens vor Gericht.
Der Anwalt ist jedoch auch als Berater und Ansprechpartner für Rechtsthemen im geschäftlichen wie privaten Bereich tätig. Wird bereits im Vorfeld juristische Beratung in Anspruch genommen, ist es aufgrund der Kenntnis der Sach- und Rechtslage oftmals leichter, die weitere Vorgehensweise im konkreten Fall zu bestimmen.
Zur Regelung von Konflikten erarbeitet der Anwalt als Vermittler für beide Parteien tragbare Lösungen.
Wo es notwendig ist, werde ich Ihre Interessen gerichtlich geltend machen.
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»Ich würde niemandem vom Jurastudium abraten,-der wie das so häufig bei
Juristen ist-keine spezifischen Talente, sondern nur ein waches Gehirn bei
sich bemerkt.«
Jutta Limbach,
ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts
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